Lieber Besucher,
die rechtliche Lage in Bezug auf Natriumchlorit ist in der Europäischen Union überaus heikel.
Daher möchten wir an dieser Stelle auch nur mit äußerster Zurückhaltung argumentieren.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Rechtslage jedenfalls so, dass der Stoff Natriumchlorit keinesfalls als Mittel zur inneren Anwendung verkauft werden darf,
da es sich um eine als gefährlich eingestufte Chemikalie handelt, für welche der Gesetzgeber verschiedene,
klar definierte Richtlinien erlassen hat.
Wir möchten aber weder unsere Kunden noch uns selbst in Gefahr bringen, indem wir dazu raten.
Wir vertreiben das Produkt
MeMbranService, das zum desinfiszieren von Trinkwasser und zur Reinigung der Membranen verwendet wird und in seiner chemisch-qualitativen Zusammensetzung sich genau dazu eignet.
Wir bietet übrigens auch
DMSO als Verstärker an, das in Jims neueren Protokollen empfohlen wird.
Bitte bedenken Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen nur Bestellungen für Wasser-Reiniger
entgegen nehmen dürfen und keine über den vorgesehenen Verwendungszweck als Wasserreiniger hinausgehenden Auskünfte erteilen können.
Entsprechend der neuesten Erkenntnisse besteht der Aktivator übrigens aus Weinsäure, welche optimal auf die Natriumchloritlösung abgestimmt worden ist und eine sanftere Reaktion ohne Säureüberschuss bedingt.
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail, oder telefonisch.
So sind wir für Sie erreichbar:
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KRISTALLZENTRUM
Energetik & Raumdekor
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