Lieber Besucher,
die rechtliche Lage in Bezug auf Natriumchlorit ist in der Europäischen Union überaus heikel.
Daher möchten wir an dieser Stelle auch nur mit äußerster Zurückhaltung argumentieren.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Rechtslage jedenfalls so, dass der Stoff Natriumchlorit keinesfalls als Mittel zur inneren Anwendung verkauft werden darf,
da es sich um eine als gefährlich eingestufte Chemikalie handelt, für welche der Gesetzgeber verschiedene,
klar definierte Richtlinien erlassen hat.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Produkte nur zur „Wasserreinigung und -aufbereitung“ verwendet werden dürfen und wir keinerlei Angaben über andere Anwendung geben und dürfen.
Wir bieten übrigens auch DMSO als Verstärker an.
Bitte bedenken Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen nur Bestellungen für MeMbranService entgegen nehmen dürfen und keine über den vorgesehenen Verwendungszweck als Wasserreiniger hinausgehenden Auskünfte erteilen können.
Entsprechend der neuesten Erkenntnisse besteht der Aktivator übrigens aus Weinsteinäure, welche optimal auf die Natriumchloritlösung abgestimmt worden ist und eine sanftere Reaktion ohne Säureüberschuss bedingt.


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